Burgsanierung

09.03.2024: Sanierungsarbeiten beginnen voraussichtlich im Juli 2024

Anlässlich des Urnengangs vom 26. November 2023 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Frutigen einem Verpflichtungskredit zur Investitionsrechnung von 1‘844‘000 Franken für die Mauersanierung der Tellenburg zugestimmt. Nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton sowie einem Beitrag aus einem Legat von gesamthaft über einer Million Franken wird die Gemeinde Frutigen als Besitzerin voraussichtlich rund 600‘000 Franken an die Mauersanierung zu bezahlen haben.

Die Burgruine hat seit den letzten Sanierungsmassnahmen im Jahr 2016 fortlaufend Schaden aufgrund von Witterungseinflüssen mit wechselnden klimatischen Bedingungen genommen. Aktuell ist es aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich, sämtliche Teile der Anlage zu besuchen. Die Mauern bröckeln, zu gross ist die Gefahr, dass sich Steine aus den Mauern lösen und Besucher gefährden könnten. Es herrscht also dringender Handlungsbedarf.

In Zusammenarbeit mit dem archäologischen Dienst des Kantons Bern hat die Gemeinde Frutigen ein Sanierungskonzept entwickelt, welches als Ziel hat, die Umgebungsmauern und den Turm so weit zu sichern, dass künftig das Mauerwerk besser vor Umwelteinflüssen geschützt sein wird und für Besucher keine Gefahr mehr besteht wegen bröckelndem Mauerwerk.

Der archäologische Dienst fasst das Ziel der Sanierung wie folgt zusammen:

  • den Bestand für die nachfolgenden Generationen erhalten;
  • mit einer Renovation mit kleinstmöglichen Eingriffen die Authentizität der Ruine bewahren;
  • die Attraktivität der Anlage steigern und eine breite Nutzung ermöglichen;
  • gleichzeitig mit der Renovation die Baugeschichte untersuchen;
  • die Sicherheit, den Zugang und Informationen für die Besucher gewähren.

Folgende Arbeiten stehen nun an:

Umfassungsmauern: An den Umfassungsmauern ist wegen der schadhaften Mauerabdeckungen dringender Sanierungsbedarf vorhanden. Der Feuchtigkeitshaushalt ist langfristig nur durch das Entfernen der Zementfugen und das Ersetzen mit Kalkmörtel in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen. Aufgrund des schlechten Bauzustands müssen einzelne Mauerteile abgebaut und zum Schutz des Originals wieder neu aufgemauert werden.

Turm: Am Turm müssen in der ersten Phase nur die dringendsten Arbeiten angegangen werden. Längerfristig ist aber der zementhaltige Fugenmörtel am ganzen Mauerwerk durch Kalkmörtel zu ersetzen. Der Zement-überzug auf der Mauerkrone muss repariert oder vollständig neu ausgebildet werden. Im Weiteren muss die Anlage den heutigen
Sicherheitsbestimmungen angepasst werden.

Etappierung: Eine Aufteilung des Projekts über mehr als ein Jahr hinweg ergibt sich bereits durch das Arbeitsvolumen und den auf  fünf bis sechs Monate begrenzte Zeitraum für das Arbeiten mit Kalkmörtel während den Sommermonaten. Eine Etappierung ermöglicht, die laufend gewonnen Erkenntnisse gezielt in die Baumassnahmen einfliessen zu lassen und die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient einzusetzen.

Bereits bekannt ist der Umfang der ersten Etappe im Jahr 2024 (voraussichtlich ab Juli):

  • Der Turm wird aussen wie innen mit einem Baugerüst versehen, um die Sanierung der Turmmauern inklusive der Mauerkrone vornehmen zu können.
  • Die bestehende Treppe auf den Turm wird abgebrochen.
  • Parallel dazu werden im nordwestlichen Teil der Burg die Mauern bearbeitet.

Konsequenzen für Besucher:

  • Der Grillplatz, der Unterstand, grosse Teile des Platzes wie auch die WC-Anlage bleiben zugänglich.
  • Das Innere der Burganlage wird für Besucher geschlossen. Der Turm kann nicht bestiegen werden.

Für die Folgejahre sieht das Sanierungskonzept vor, die Umfassungsmauern sowie eventuell zusätzliche Mauern ausserhalb der Hauptburg zu sanieren. Zur Sanierung gehören ebenfalls Arbeiten, welche der Umgebungsgestaltung, der Infrastruktur und zur Besucherinformation dienen. Für die Erschliessung müssen zudem die vorhandene Treppe und der Zugang zum Hocheingang den heutigen Sicherheitsbestimmungen angepasst werden.

Objekte wie die Tellenburg, die der Bund mit Finanzhilfen unterstützt, unterliegen einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung. Diese beinhaltet Auflagen an die Einwohnergemeinde als Besitzerin, das Objekt zu unterhalten, Änderungen unverzüglich dem Bundesamt zu melden sowie den Zustand kontinuierlich zu kontrollieren und zu pflegen. Zwingend ist künftig ein jährlicher Kleinunterhalt vorzusehen, um die angestrebte Nachhaltigkeit zu erreichen. Der Unterhalt dient dazu, unkontrolliertes Bewachsen der Mauern zu unterbinden und Bauschäden frühzeitig zu erkennen. Im Bereich der Mauern soll auf die Pflanzung von grösseren Bäumen oder Büschen verzichtet werden, um eine gute Belüftung und ein zügiges Abtrocknen der Mauern zu gewährleisten. Künftige Massnahmen am Mauerwerk, auch kleinere Reparaturen, sollen nicht ohne fachkundige Begleitung erfolgen.

Dies ist ganz im Sinne der Burgfreunde, kann doch durch diesen künftigen jährlichen Kleinunterhalt die Sicherheit und die Attraktivität der Burganlage für Gross und Klein über längere Zeit gewährleistet werden.

Teile dieses Beitrages stammen aus Dokumenten des archäologischen Dienstes des Kantons Bern.

Führungen und Infos

Sie sind interessiert, wie die Sanierung vorwärts geht und möchten sich vor Ort über die Fortschritte informieren? Dafür haben wir folgendes Angebot: Der Verein Burgfreunde Tellenburg organisiert in Zusammenarbeit mit dem archäologischen Dienst des Kantons Bern Baustellenführungen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie ab Sommer 2024 auf dieser Website oder im Newsletter (Anmeldung hier).

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